Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihre Ansichten mit dem Rat zu teilen:

  • Korrespondenz
  • Öffentliche Anhörungen
  • Presentations

Korrespondenz

Das Sekretariat der Stadtverwaltung unterstützt Sie bei der Verteilung von Korrespondenz an Rat, Gremien und Ausschüsse. Ihre Kommentare müssen mindestens Ihren Vor- und Nachnamen enthalten – anonyme Einsendungen werden nicht verteilt. Ihre schriftlichen Kommentare werden an die Mitglieder des Rates oder des Vorstands/Ausschusses sowie an die zuständigen Mitarbeiter verteilt und in einer öffentlichen Sitzung diskutiert.

An den Direktor oder den Rat gerichtete Korrespondenz wird dem Rat zur Diskussion oder Entscheidung vorgelegt. Die Korrespondenz kann auch an den Chief Administrative Officer gerichtet werden, der auch in den Rat gebracht werden kann.

Öffentliche Anhörungen

Öffentliche Anhörungen sind Gelegenheiten für die Öffentlichkeit, ihre Meinungen und Ansichten zu bestimmten Themen mitzuteilen Rat.

Öffentliche Anhörungen sind:

  • Wird zu bestimmten Themen abgehalten, in der Regel bei der Erstellung oder Änderung von Statuten
  • Im Rahmen einer Ratssitzung abgehalten
  • Vorankündigung in der Lokalzeitung
  • Offen für jedermann, um zu sprechen oder schriftliche Kommentare abzugeben (vor 3:XNUMX Uhr am Tag der Anhörung)

Öffentliche Anhörungen werden in der Regel abgehalten, um planungs- und entwicklungsbezogene Angelegenheiten zu erörtern oder um neue Satzungen oder Änderungen bestehender Satzungen zu prüfen. Kommende öffentliche Anhörungen werden mindestens zwei Wochen im Voraus in The Vanguard angekündigt. Die Anzeige enthält Datum, Uhrzeit und Ort der Anhörung.

Wie melde ich mich an, um bei einer öffentlichen Anhörung zu sprechen?

Am Abend der öffentlichen Anhörung wird in der Regel 15 Minuten vor der Sitzung ein Anmeldeformular zur Verfügung gestellt. Jeder, der sprechen möchte, kann seinen Namen in die Liste aufnehmen.

Was passiert während der öffentlichen Anhörung?

Die Mitarbeiter geben einen Überblick über das Thema und beantworten Fragen zur Klärung des Rates. Der Antragsteller (oder der Beauftragte) hat dann 10 Minuten Zeit, um seinen Vorschlag vorzustellen, wonach er/sie auf Klarstellungsfragen der Ratsmitglieder antwortet. Anschließend nennt der Vorsitzende die Namen der Rednerliste der Reihe nach. Jede Person darf maximal fünf (5) Minuten sprechen.

Wenn Sie Ihren Namen nicht zur Liste hinzufügen, besteht immer noch die Möglichkeit, das Wort zu ergreifen. Nachdem alle Namen auf der Liste aufgerufen wurden, ruft der Vorsitzende dreimal weitere Redner auf. Sie können zu diesem Zeitpunkt Ihren Redewunsch angeben.

Nach Abschluss der öffentlichen Anhörung kann der Rat das Thema erörtern. Sie können ihre Entscheidung zu diesem Zeitpunkt treffen oder sie auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Sie werden keine weiteren Referenten hören und keine weiteren schriftlichen Kommentare zum Thema entgegennehmen.

Wie reiche ich schriftliche Kommentare für eine öffentliche Anhörung ein?

Sie können schriftliche Stellungnahmen für eine öffentliche Anhörung an das Gemeindesekretariat senden:

Gemeinde Argyle
ATTN: Büro des CAO
27 Gerichtsgebäude Straße
PO Box 10
Tuskett, NS
B0W 3M0
Fax: (902) 648-0367
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt. Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Ihre Kommentare müssen vorher eingehen 3:00 Uhr am Tag der öffentlichen Anhörung. Kommentare, die nach dieser Zeit eingehen, werden nicht verteilt. Die Kommentare werden an den Rat und widerwillige Mitarbeiter verteilt.

Presentations

Die Ratssitzungen finden jeden zweiten Donnerstag im Monat um 2:6 Uhr statt und sind öffentlich. Wir benötigen eine Vorankündigung von mindestens einer Woche, um einen Vortrag in die Tagesordnung aufzunehmen. Präsentationen stehen in der Regel ganz am Anfang der Meeting-Agenda und sind in der Regel auf 30 Minuten begrenzt. Einige audiovisuelle Geräte stehen zur Verfügung. Das Aufstellen von Präsentationstechnik muss vorab vereinbart werden.

Der Rat trifft in der Regel keine Entscheidungen in Bezug auf eine Präsentation auf derselben Sitzung, insbesondere wenn es sich bei der Präsentation um eine finanzielle Anfrage handelt. Jegliche Korrespondenz, die an "Warden and Council" gerichtet ist, wird an den Council weitergeleitet und zur Prüfung auf eine zukünftige Tagesordnung gesetzt.

Die Öffentlichkeit kann eine Präsentation vor dem Rat beantragen. Mögliche Ergebnisse der Anfrage sind:

  • Aufnahme auf die Tagesordnung des Rates
  • Überweisung an den Vorsitzenden eines Ständigen Ausschusses oder eines anderen Vorstands/Ausschusses
  • Weiterleitung ans Personal

Das Verfahren zur Einreichung und Bewertung von Präsentationsanfragen ist in unserer Richtlinie für öffentliche Präsentationen beschrieben.

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen zur Präsentation vor dem Rat wünschen, wenden Sie sich bitte an das Gemeindesekretariat.

Für weitere Informationen zu Präsentationen vor dem Argyle Council wenden Sie sich bitte an:

Gemeindeschreiber
(902) 648-3293
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt. Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.