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Wer braucht eine Genehmigung?

Für alle Bauarten ist eine Baugenehmigung erforderlich: Bauen, Renovieren, Abriss oder Versetzen.

Was ist der erste Schritt?

Rufen Sie die Schutzdienstabteilung an oder besuchen Sie sie im Voraus, um herauszufinden, ob das Projekt zulässig ist und welche Anforderungen vor der Entwicklung gelten.

Wir haben von Montag bis Freitag von 8:00 bis 5:00 Uhr geöffnet. Für weitere Informationen rufen Sie (902) 648-2623 an oder senden Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt. Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Was benötige ich möglicherweise, bevor ich mich bewerbe?

  • Genehmigung des Umweltministeriums für das werkseigene Abwassersystem
  • Einfahrtsgenehmigung vom Ministerium für Verkehr und Infrastrukturerneuerung
  • Erkundigen Sie sich vor Ort nach geeigneter Wassermenge und -qualität für einen privaten Brunnen
  • Dienstbarkeit von NS Power für den elektrischen Anschluss.
  • Bauplansatz mit Angaben zu Fundament, Fundamenten, Stützen, Tragbalken, Unterzügen, tragenden Wänden und Dachstuhl/Sparren
  • Grundstücksplan mit Rückschlägen und Abständen zu angrenzenden Grundstücken, sonstigen Bebauungen auf dem Grundstück und Straßenlinien
  • Sehen Sie sich unsere Landnutzungssatzung an, um sicherzustellen, dass Ihre Entwicklung in der Zone angemessen ist.

Wie erhalte ich eine Zulassung?

Nachdem Ihr Antrag ausgefüllt und alle oben erforderlichen Informationen und Genehmigungen eingereicht wurden, wird er von den zuständigen Mitarbeitern überprüft, um sicherzustellen, dass Ihr vorgeschlagenes Projekt den Landnutzungsvorschriften, den technischen Vorschriften und der Bauordnung entspricht.

Wann wird meine Erlaubnis ausgestellt?

Wenn alle erforderlichen Genehmigungen und Pläne bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht wurden, wird Ihre Genehmigung überprüft und innerhalb von sieben Tagen genehmigt, wenn sie für zufriedenstellend befunden wird. Ihre Aufenthaltsgenehmigung läuft nach einem Jahr ab Ausstellungsdatum ab und kann kostenlos um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Wann benötige ich eine Inspektion?

Die Landesbauordnung sieht insgesamt fünf obligatorische Prüfungen vor. Es liegt in Ihrer Verantwortung, der Bauaufsichtsbehörde 24 Stunden im Voraus mitzuteilen, dass Sie für die entsprechende Inspektion bereit sind.

Die Bauaufsicht prüft in den folgenden Bauabschnitten (gemäß Abschnitt 35 des NS-Bauordnungsordnung):

  • Wenn Fundamente vorhanden sind.
  • Unterboden Sanitär
  • Unterboden- und Fundamentisolierung
  • Vorverfüllung
  • Einrahmung
  • Sanitär
  • Isolierung & Dampfsperre (vor Trockenbau oder Verkleidung)
  • Endgültig (vor Belegung)

Bevor Sie in das neue Gebäude einziehen, müssen Sie die Bauaufsichtsbehörde für eine Belegungsbesichtigung anrufen, um sicherzustellen, dass alle durchgeführten Arbeiten der Bauordnung entsprechen und keine unsicheren Bedingungen vorliegen. Dies ist Pflicht!

Wofür wird eine Bau- und/oder Entwicklungsgenehmigung benötigt?

  • Neubau
  • Strukturelle Veränderung
  • Gebäudeabriss
  • Gebäudeumzug
  • Nutzungsänderung
  • Alle Schuppen, Garagen und Zubehörkonstruktionen
  • Decks und Treppen
  • Dacheinfassung über einem bestehenden oder neuen Deck
  • Änderungen/Renovierungen im Wert von über 5,000 USD

Hinweis: Alle Arbeiten, die nicht in der genehmigten Baugenehmigung enthalten sind, wie Decks oder fertige Keller, bedürfen einer separaten Genehmigung.

Wofür ist eine Bau- und/oder Entwicklungsgenehmigung NICHT erforderlich?

  • Zäune
  • Schönheitsreparaturen wie Lackieren
  • Bewohnerwechsel bei gleicher Nutzung
  • Ersetzen von Türen und Fenstern in bestehenden Öffnungen; es sei denn, die Struktur wird geändert
  • Ersetzen von Dacheindeckungen; es sei denn, die Struktur wird geändert
  • Nicht-struktureller Arbeitswert von weniger als 5000 US-Dollar

Hinweis: Es liegt in der Verantwortung des Eigentümers, die erforderlichen Genehmigungen vor Baubeginn einzuholen.

Was sollten Sie bei der Erteilung einer Genehmigung mitbringen?

  • Kompletter Satz Baupläne/Bauzeichnungen
  • Wert der Konstruktion
  • Genehmigungsgebühr
  • Namen der Auftragnehmer, Generalunternehmer, konzessionierten Klempner, konzessionierten Elektriker, Maurer etc.
  • Lageplan mit Abmessungen von Gebäude(en) bis Grundstücksgrenzen

Hinweis: Es liegt in der Verantwortung des Eigentümers und des Auftragnehmers, sicherzustellen, dass alle durchgeführten Arbeiten im Einklang mit der Bauordnung und der Landnutzungsverordnung stehen, auch wenn keine Genehmigung erforderlich ist

In welchen Bauphasen sind Inspektionen erforderlich?

  • Kanalanschlüsse vor dem Verfüllen des Grabens
  • Fundamente vor dem Gießen von Grundmauern.
  • Vor dem Verfüllen des Fundaments.
  • Rahmen, Dach dicht, raue Klempnerarbeit und mechanisch
  • Isolierung/Dampfsperre vor dem Abdecken von Innenwänden und -decken.
  • Endkontrolle vor jeder Nutzung oder Belegung eines Gebäudes.

Hinweis: Vor Bezug des Gebäudes ist eine Nutzungsgenehmigung erforderlich.

Was sind die Zeichnungsanforderungen für neue Gebäude/Anbauten?

Es wird ein vollständiger Satz Konstruktionszeichnungen benötigt. Diese Zeichnungen müssen maßstabsgetreu sein und sollten Folgendes enthalten:

Lageplan

Anzeigen von Grundstücks- und Gebäudeabmessungen und Entfernungen zu Grundstücksgrenzen.

Strukturzeichnungen

Zeigen Fundamentplan (Art, Größe & Maße), Grundrisse, Stützen, tragende Wände, Treppen, Rampen, Dachplan und Tragwerksdetails.

Gebäudehöhen

Zeigt Außenverkleidungen (alle Ansichten), fertige Grade, Fenster, Türen, Schornsteine, Treppen usw.

Grundrisse

Anzeige aller Raumabmessungen, Wandtypen, Fenster- und Türpläne und Raumausführungspläne.

Abschnitte

Anzeige von Gebäude- und Wandabschnitten (alle Baumaterialien), Niveaustufen, Geschosshöhen und Treppenabschnitten.