Nachfolgend finden Sie einige häufig gestellte Fragen und Antworten zum eVoting-Prozess.

  1. Wer erhält einen Wählerinstruktionsbrief (VIL) mit einer PIN zur Teilnahme an der Wahl?
    • Alle wahlberechtigten Personen auf der offiziellen Wählerliste der Gemeinde, die von der Gemeinde bereitgestellt wird.

  2. Was passiert, wenn mein Name nicht auf der Wählerliste steht?
    • Wahlberechtigte, die nicht auf der offiziellen Wählerliste stehen, müssen zu einem vom Wahlbeamten benannten Ort gehen und das erforderliche Formular ausfüllen, um ihren Namen in die Wählerliste eintragen zu lassen. Sobald Sie dies abgeschlossen haben, erhalten Sie vom Wahlbeamten eine VIL.

  3. Wann kann ich mit dem Erhalt meiner PIN per Post rechnen?
    • Den Wahlberechtigten werden individuelle PINs per Post zugesandt, so dass sie diese ungefähr drei (3) bis fünf (5) Tage vor dem ersten Wahltag erhalten.

  4. Was ist, wenn ich bis zum Wahltag keine PIN per Post bekomme?
    • Wenn Sie wahlberechtigt und auf der offiziellen Wählerliste aufgeführt sind, aber bis zum Beginn des Wahlzeitraums keine PIN per Post erhalten haben, können Sie eine Ersatz-PIN anfordern. Wenn aus den Aufzeichnungen des Wahlbeamten hervorgeht, dass Sie eine PIN per Post erhalten haben, wird die ursprüngliche PIN gesperrt und kann nicht mehr zur Stimmabgabe bei der Wahl verwendet werden. Eine Ersatz-PIN wird Ihnen zugestellt, wenn die ursprüngliche PIN nicht gewählt wurde und Sie einen entsprechenden Ausweis vorlegen.

  5. Warum erhalte ich keine PIN per Post?
    • Wenn Sie keine PIN per Post erhalten haben, kann eines der folgenden Dinge passieren: Erstens stand Ihr Name nicht auf der offiziellen Wählerliste. PINs werden nur an Wähler verschickt, deren Namen auf der von der Gemeinde bereitgestellten offiziellen Wählerliste stehen. Zweitens wurde Ihnen möglicherweise eine PIN per Post zugeschickt, die aus irgendeinem Grund im Postsystem aufgehalten wurde.

  6. Kann mir jemand sagen, wie ich abgestimmt habe, wenn er meine PIN kennt?
    • Nein. Das System verfolgt nicht, wie mit einer bestimmten PIN abgestimmt wurde, sondern nur, dass die PIN zur Stimmabgabe verwendet wurde.

  7. Muss ich mich, wenn ich meine PIN habe, vorab registrieren, wenn ich per Telefon oder Internet meine Stimme abgeben möchte?
    • Nein, eine Registrierung ist nicht erforderlich. Während der Wahlzeit können Sie Ihre Stimme telefonisch oder über das Internet unter Angabe Ihrer PIN abgeben oder per Briefwahl abstimmen, sofern die Gemeinde dies anbietet.

  8. Was passiert, wenn ich meine PIN verliere oder verlege?
    • Wenn ein Wähler seine PIN verliert oder verlegt, sollte er sich an die Voter HelpLine wenden. Der Wahlbeamte kann entscheiden, die fehlende PIN zu ersetzen, wenn sie noch nicht gewählt wurde. Er entscheidet, ob ein Wähler zu einem Ort reisen, ein Formular unterschreiben und dann die fehlende PIN ersetzen muss, oder er kann entscheiden, ob der Mitarbeiter der Voter HelpLine den Anrufer authentifizieren und ihm telefonisch eine Ersatz-PIN ausstellen darf. In beiden Fällen wird die ursprüngliche verlorene oder fehlende PIN deaktiviert und kann bei der Wahl nicht verwendet werden.

  9. Wie erhalte ich Zugang zum Abstimmungssystem?
    • Anweisungen zur Stimmabgabe sind im Brief mit den Anweisungen zur Stimmabgabe enthalten, der an jeden Wahlberechtigten auf der offiziellen Wählerliste verschickt wird. In diesen Informationen sind auch Anweisungen enthalten, wie man auf das Wahlsystem zugreift. Wähler können ihre Stimme per Telefon oder Mobiltelefon abgeben, indem sie eine gebührenfreie Nummer anrufen. Wähler, die einen PC verwenden, besuchen über das Internet eine Website, die ihnen den Zugang zum Wahlsystem ermöglicht, wo sie ihre Stimme abgeben können.

  10. Muss ich, nachdem ich meine PIN eingegeben und mit der Stimmabgabe begonnen habe, alle Punkte auf dem Stimmzettel in einer Sitzung abschließen? Was passiert beispielsweise, wenn ich unterbrochen werde und aus irgendeinem Grund auflegen muss oder wenn ich über das Internet abstimme und meine Sitzung verlassen muss?
    • Nein, Sie müssen nicht alle Rennen auf Ihrem Stimmzettel gleichzeitig und ohne Unterbrechung abstimmen. Sie können die Verbindung zum Internet oder Telefon trennen und später wiederherstellen, Ihre PIN erneut eingeben und Ihre Stimmabgabe dann abschließen. Wenn Sie es bequemer finden, können Sie sogar von einer Methode zur anderen wechseln und Ihre Stimmabgabe mit der anderen Methode abschließen. Sie können beispielsweise Ihre Stimmabgabe im Internet beginnen und irgendwann Ihre Internetsitzung schließen und dann später den Stimmabgabevorgang erneut starten und Ihre PIN über Ihr Telefon oder Mobiltelefon erneut eingeben und Ihre Stimmabgabe abschließen.

  11. Was passiert, wenn ich auf das Wahlsystem zugreife und falsche Kandidaten für meinen Distrikt oder meine Gemeinde vorgelegt werden?
    • Die Liste der Kandidaten, die Ihnen als Wähler angezeigt wird, richtet sich nach Ihrem Wohnort, der in der Wählerliste angegeben ist. Wenn Sie umgezogen sind und Ihre neue Adresse nicht in der Wählerliste aktualisiert wurde (und Ihr Brief mit den Wähleranweisungen und Ihre PIN an Ihre neue Adresse weitergeleitet wurden), wird Ihnen die Liste der Kandidaten angezeigt, die mit Ihrem alten Wohnort verknüpft sind. Sie verlassen das Wahlsystem, ohne abzustimmen, und sollten die Wähler-Helpline anrufen. Der Wahlbeamte wird Sie authentifizieren und kann, wenn er zufrieden ist, die PIN elektronisch „neu kategorisieren“. Die richtige Kandidatenliste wird Ihnen angezeigt, sobald Sie sich wieder mit dem Wahlsystem verbinden.

  12. Was mache ich, wenn ich nicht sicher bin, ob ich ein Rennen oder die Abstimmung abgeschlossen habe?
    • Während der Abstimmungsphase können Sie sich mit dem Abstimmungssystem verbinden und Ihre PIN eingeben. Wenn Sie noch nicht alle Ihnen zugewiesenen Stimmzettel ausgefüllt haben, beginnt das System dort, wo Sie aufgehört haben – beim nächsten Rennen, das Sie abschließen können. Wenn Sie alle Ihnen zugewiesenen Stimmzettel ausgefüllt haben, wird bei der Online-Eingabe Ihrer PIN in das Abstimmungssystem während der Abstimmungsphase eine Meldung mit Ihrem Abstimmungsstatus angezeigt. Diese Meldung informiert Sie darüber, ob Sie Ihre Abstimmung abgeschlossen haben. Sie können sich auch an die Wähler-Helpline wenden, um weitere Informationen zu erhalten.

  13. Wenn ich per Telefon abstimme, woher weiß ich, welche Nummer ich drücken muss, um für den Kandidaten meiner Wahl zu stimmen, oder was passiert, wenn ich einen Fehler mache und einen anderen Kandidaten auswähle als den, den ich wählen möchte?
    • In dem Ihnen zugesandten Brief mit den Wähleranweisungen ist die Liste der Kandidaten zu Ihrer Information enthalten. Außerdem listet das System jedes Mal, wenn Ihnen ein Rennen zur Abstimmung vorgelegt wird, die für diese Position infrage kommenden Kandidaten auf und fordert Sie auf, die entsprechende Nummer für diesen Kandidaten auszuwählen. Sie können Ihre Wahl auch löschen und von vorne beginnen.

  14. Kann eine einmal bestätigte Abstimmung noch geändert werden?
    • Nein. Sobald eine Stimme bestätigt wurde, kann sie nicht mehr geändert werden. Dieser Vorgang ist derselbe wie bei einer traditionellen Wahl auf Papier, bei der der Stimmzettel in die Wahlurne geworfen wird. Dadurch wird die vollständige Anonymität des Wählers und die Geheimhaltung der Wahl gewährleistet. Das System weiß nicht, wie der Stimmzettel abgegeben wurde; es weiß nur, dass die PIN bei der Wahl zur Stimmabgabe verwendet wurde und kann daher nicht aus der Stimmenauszählung entfernt werden.

  15. Wie kann ich wählen, wenn ich nicht zu Hause, in einer anderen Stadt, einer anderen Provinz oder einem anderen Land bin?
    • Sie können während der Wahlperiode von überall auf der Welt über das Internet abstimmen. Sie können auch den Telefondienst nutzen und sich gebührenfrei von überall in Nordamerika aus mit dem Wahlsystem verbinden, indem Sie einfach die gebührenfreie Nummer wählen, die in Ihrem Brief mit den Wahlanweisungen enthalten ist.

  16. Was ist, wenn ich zu Hause ein Telefon mit Wählscheibe, kein Handy und keinen Computer mit Internetzugang habe? Wie kann ich wählen?
    • Sie müssen nicht von zu Hause aus wählen. Sie können von jedem beliebigen Ort aus mit jedem Telefon mit Tonwahl oder von jedem beliebigen Computer aus wählen. Sie können auch persönlich in Wahllokalen wählen, wenn die Gemeinde an diesen Orten PCs und Telefone und/oder Papierwahlzettel in Verbindung mit den elektronischen Wahlmöglichkeiten anbietet. Die Standorte der Wahllokale finden Sie in den Wahlanweisungen, die an Wahlberechtigte verschickt werden.

  17. Was soll ich tun, wenn mich jemand anruft und nach meiner PIN fragt?
    • Sie sollten Ihre Wahl-PIN mit der gleichen Geheimhaltung und Vertraulichkeit behandeln wie Ihre Bankkarte und PIN. Geben Sie Ihre PIN nicht an jemanden weiter, der Sie anruft oder nach Ihrer Nummer fragt.

  18. Was mache ich, wenn die Telefonleitung besetzt ist, wenn ich anrufe und versuche abzustimmen?
    • Wenn die Telefonleitungen besetzt sind, legen Sie einfach auf und rufen Sie kurze Zeit später erneut an. Das Wahlsystem kann eine große Anzahl von Anrufen gleichzeitig verarbeiten, es besteht jedoch immer die Möglichkeit, dass viele Wähler gleichzeitig versuchen anzurufen. Während des Wahlzeitraums können sich die Wähler mehrere Tage lang mit dem System verbinden.

  19. Könnte jemand meine PIN stehlen und damit abstimmen?
    • Das Stehlen und Öffnen der Post einer anderen Person ist illegal. Es ist ebenfalls illegal, sich als eine andere Person auszugeben und deren Stimmrecht bei einer Wahl zu stehlen. Beide Handlungen sind illegal und werden gesetzlich bestraft. Wenn Sie wissen, dass jemand Ihre PIN illegal verwendet hat, sollten Sie dies dem Wahlbeamten melden. Sie können eine Ersatz-PIN erhalten, um Ihre Stimme abzugeben, indem Sie sich dem Wahlbeamten vorstellen und eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass die Ihnen zugewiesene PIN nicht von Ihnen, sondern von jemand anderem verwendet wurde. 

  20. Wenn ich ein Wähler mit einer Behinderung bin (taub, blind oder in seiner Mobilität eingeschränkt), kann mir jemand beim Wahlvorgang helfen?
    • Elektronische Stimmabgaben bieten Wählern mit körperlichen Einschränkungen, die die traditionelle Stimmabgabe im Wahllokal erschweren, ein höheres Recht auf Privatsphäre. Blinde Wähler können das Telefon und gehörlose Wähler das Internet nutzen, um ihre Stimme abzugeben, ohne dass dabei Hilfe von anderen erforderlich ist. Wenn Sie im Wahllokal Hilfe bei der Stimmabgabe benötigen, kann Ihnen der anwesende Wahlbeamte behilflich sein.

  21. Ist es möglich, dass mir mehr als eine PIN zugeschickt wird?
    • Wenn Sie mehr als eine PIN erhalten haben, liegt das daran, dass Ihr Name mehr als einmal auf der Wählerliste stand. Dieser seltene Fall kann eintreten, wenn Sie Ihren Wohnort gewechselt haben und an beiden Orten registriert sind oder wenn Sie Eigentum besitzen und an beiden Orten als Einwohner registriert sind. Sie dürfen in einer Gemeinde nur einmal wählen und sollten Ihre Stimme nur mit der PIN abgeben, die Ihrem Hauptwohnsitz zugeordnet ist. Informieren Sie den Wahlbeamten über die zusätzliche PIN, und er wird diese PIN deaktivieren, sodass sie für die Wahl unbrauchbar wird.