Hausmüll

Alle zwei Wochen werden in verschiedenen Bereichen der Gemeinde der gesamte Hausmüll (Clear-Bag-Restmüll), Blue-Bag-Wertstoffe (Papierprodukte, Glas und Metall) und organische Stoffe (Green Cart-Produkte) am Straßenrand gesammelt.

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Die planmäßige Sammlung von Hausmüll ist auf maximal einen (1) schwarzen Sack, alle durchsichtigen Säcke und alle blauen Säcke beschränkt. Der/die zulässige(n) Abfall- und Wertstoffbestandteil(e) für jeden der Beuteltypen sind im „Leitfaden zur Abfalltrennung“ definiert und aufgeführt. In diesem Leitfaden wird auch der Umgang mit „Elektronikschrott“, Hausmüll, „Farbe“ und „Reifen“ beschrieben.

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Industrie/Gewerbe/Institution

Industrieller/gewerblicher/institutioneller Abfall (IC- und I-Abfall), wie in der Verordnung Nr. 27A zur Sammlung und Entsorgung fester Abfallstoffe beschrieben, aus jedem kommerziellen Betrieb innerhalb der Gemeinde muss vom Eigentümer oder Vertreter gesammelt und vom Standort entfernt werden und dieser Service liegt in der Verantwortung des Grundstückseigentümers.

pdf Download „Verordnung zur Sammlung und Entsorgung fester Abfälle Nr. 27A“  (12.49 MB )